Persönlich

 

Frau Rechtsanwältin Doris Mücke studierte Rechtswissenschaften an der Georg-August Universität in Göttingen und absolvierte ihre Referendarzeit in Düsseldorf. Dort war sie von 1989 bis 1994 in einer renommierten Wirtschaftskanzlei tätig und spezialisierte sich hier auf den Medizinrechts– und Versicherungsrechtsbereich, daneben war sie Referentin der Zahnärztekammer Nordrhein und Justiziarin der Privatzahnärztlichen Vereinigung Deutschlands (PZVD).

1995 verlegte sie ihre Kanzlei nach Bad Homburg. Sie betreut und vertritt bundesweit zahlreiche Arzt- und Zahnarztpraxen sowie Patienten/Versicherte bei Leistungsverweigerungen von Versicherungen bzw. Erstattungschwierigkeiten.

Frau Rechtsanwältin Mücke hält seit 1989 regelmäßig praxisnahe und aktuelle Vorträge mit dem Titel „Versprechen und Wirklichkeit“ zum Thema Erstattungsverhalten Privater Krankenversicherungen. Sie ist langjährige Autorin namhafter Medizinischer Fachzeitschriften. Für Patienten hat sie zahlreiche, veröffentlichte Urteile mit erfolgreichem Ausgang erwirkt.

Seit 1985 ist sie mit dem Zahnarzt Dr. Herbert Mücke verheiratet.